AGB

1. Geltungsbereich
Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge der Brauerei H. Müller AG» («AGB») gelten als integrierender Bestandteil für Verträge zwischen dem Kunden und der Brauerei H. Müller AG (nachfolgend Müller Bräu genannt). Abweichungen, namentlich anderslautende Bestimmungen des Kunden sind nur verbindlich, soweit diese schriftlich zum Vertragsbestandteil erklärt wurden.

2. Leistungen Müller Bräu
Allgemein
Über den Umfang sowie die spezifischen Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienstleistungen von Müller Bräu geben die aktuellen Preislisten und Prospekte Auskunft. Müller Bräu kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der Müller Bräu Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. Müller Bräu ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.

Unterhalt
Müller Bräu besorgt den Unterhalt ihrer Infrastruktur & Geräte. Sie behebt während den Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Dazu ist sie berechtigt, Dritte beizuziehen. Wird Müller Bräu resp. eine Drittfirma wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Müller Bräu ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken.

Missbräuche
Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab (s. Ziffer 3) oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann Müller Bräu den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen.

3. Leistungen des Kunden
Bezahlung
Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.

Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Dienstleistungen sind bei Kunden ausschliesslich für den professionellen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Müller Bräu für spezielle Anwendungen oder für das Anbieten von Produkten von Drittanbietern eingesetzt werden.
Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung seiner Dienstleistungen verantwortlich.

Als rechts- bzw. vertragswidrig gilt namentlich die Benutzung:

  • Bei Konkurseröffnung gegen den Kunden, Pfändung oder gleichwertiger Gefahr für die Eigentumsrechte von der Müller Bräu;
  • Bei vorübergehender (mehr als 3 Monate) oder dauernder Schliessung des Betriebs des Kunden;
  • Bei Ablauf der Zusammenarbeit zwischen Müller Bräu und dem Kunden.

Verantwortung für Benutzung der Infrastruktur der Müller Bräu
Der Kunde ist für jede Benutzung der Infrastruktur, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung der Infrastruktur in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche mündlich oder telefonisch bezogen oder bestellt wurden.

Stellt der Kunde die von Müller Bräu bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich (bspw. Jugendcafé).

4. Einrichtungen beim Kunden/Endgeräte
Allgemein
Müller Bräu erstellt, unterhält und entfernt (bei Bezugsende) rechtzeitig die vertragsgegenstand bildende Infrastruktur (Deinstallation Fasskühler, Durchlaufkühler, Zapfsäulen usw.). Die Benützung der Infrastruktur setzt den Einsatz geeigneter – z.T. von Müller Bräu vorbestimmter – Geräte durch den Kunden voraus. Im Übrigen ist der Kunde für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität seiner Infrastruktur selber verantwortlich (s. auch Ziff. 11 bauseitige Installationen).

Schutzmassnahmen
Der Kunde schützt die Infrastruktur vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift – entsprechend dem Stand der Technik – Massnahmen, um zu verhindern, dass Schaden zugefügt werden kann. Der Kunde ist verantwortlich, dass die nötigen Versicherungen abgeschlossen sind.

Gegenstände im Eigentum von Müller Bräu
Stellt Müller Bräu Gegenstände miet- oder leihweise zur Verfügung, bleiben diese während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum von Müller Bräu. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter daran ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet, Müller Bräu unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum von Müller Bräu hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, die Gegenstände unbeschädigt und innerhalb der von Müller Bräu gesetzten Frist an Müller Bräu zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält Müller Bräu sich das Recht vor, die nicht retournierten Gegenstände in Rechnung zu stellen.

5. Angebote & Preise
Allgemein
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Für telefonische Auskünfte wird keine Gewähr übernommen.
Massgebend ist die jeweils geltende Vertragsproduktliste (Preisliste). Müller Bräu hat das jederzeitige und einseitige Recht, diese Vertragsproduktliste (Preisliste) anzupassen (s. Ziff. 14).

Masse
Alle in Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Masse und Leistungen des Leihgegenstandes sind als annähernd zu betrachten. Geringfügige Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen werden vorbehalten.
Vertragsänderung
Müller Bräu behält sich Vertragsänderungen vor, welche keine Auswirkungen auf Funktion, Preis und Termin haben. Alle anderen Änderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Ohne Widerspruch des Kunden innert zehn Arbeitstagen gelten sie als akzeptiert.

6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Allgemein
Müller Bräu erstellt die Rechnung aufgrund der Lieferscheine. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 30 Tage. Einwände des Kunden zu Rechnungen müssen innerhalb 30 Tagen nach der beanstandeten Benutzung der Dienstleistung erfolgen. Danach gelten sie als vom Kunden als akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann Müller Bräu verlangen, dass der unbeanstandete Teil der Rechnung fristgerecht bezahlt wird. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge (d.h. auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch laufenden Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer) fällig. Jede Partei kann unbestrittene Gegenforderungen zur Verrechnung bringen.

Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Müller Bräu kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Müller Bräu durch den Zahlungsverzug entsteht. Insbesondere schuldet der Kunde Müller Bräu einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung ab 2. Mahnstufe. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand.

Sicherheit
Hat Müller Bräu Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann Müller Bräu auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Sie hat ebenfalls die Möglichkeit bei Lieferungen bar einzukassieren. Leistet der Kunde sie nicht, kann Müller Bräu die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. Müller Bräu kann alle Forderungen gegen den Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.

Bonitätsprüfung
Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass Müller Bräu vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung des Kunden vornehmen kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Müller Bräu zu diesem Zweck Daten über den Kunden einholen kann. Den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz wird Rechnung getragen (s. Ziff. 7). Müller Bräu behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Konditionen der Bestellung zu ändern, resp. die Bestellung nicht anzunehmen, wenn die Bonitätsprüfung nicht zufriedenstellend ausfällt. Die Beurteilung hierüber liegt im Ermessen von Müller Bräu.

7. Datenschutz
Allgemein
Beim Umgang mit Daten hält sich Müller Bräu an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht. Müller Bräu erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Der Kunde willigt ein, dass Müller Bräu

  • im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend sein Zahlungsverhalten weitergeben kann;
  • seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf;
  • Verkaufsstatistiken an Dritte, unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzrichtlinien, weitergeben darf
  • Die gesamten Kundendaten in einer «Cloud» bei einem Drittanbieter administrieren kann, Müller Bräu gewährleistet übliche Datensicherheitsmassnahmen
  • seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote oder Mailings.

Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.

8. Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Infrastruktur, Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkte von Müller Bräu verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird Müller Bräu dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde Müller Bräu schadlos zu halten.

9. Benutzungseinschränkungen/Gewährleistung
Unterbrüche
Müller Bräu bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Vertragsgegenstand bildenden Infrastruktur und ihrer Dienstleistungen geben.

Gewährleistung / Unterhaltsverpflichtung
Der Kunde hat an der Mängelbehebung soweit mitzuwirken (insbesondere hat er Müller Bräu bzw. einem autorisierten Dritten Zutritt zum Gerät während den üblichen Arbeitszeiten zu gewähren). Bei Verzögerungen, die von Müller Bräu zu vertreten sind, hat der Kunde Müller Bräu schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen anzusetzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, den Mangel von einem Fachmann beheben zu lassen. Die dadurch vernünftigerweise entstandenen Kosten werden dem Kunden von Müller Bräu ersetzt.

Alle weiteren Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Der Kunde ist im Falle von Mängeln nicht berechtigt, noch offene Zahlungen zurückzubehalten.

Folgende Fälle sind von der Unterhaltsverpflichtung von Müller Bräu nicht gedeckt, und es wird keine Gewähr geleistet für:

  • Mängel aufgrund der Nichteinhaltung von Reinigungs-, Betriebs-, Wartungs- und ähnlichen Vorschriften (bspw. die Einhaltung der Reinigungsintervalle der Bierausschankleitungen alle 6-8 Wochen);
  • Zubehör, welches nicht von Müller Bräu oder autorisierten Dritten und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden geliefert oder installiert wird;
  • Mängel aufgrund von Witterungseinflüssen, chemischen, physikalischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, soweit dies nicht auf ein Verschulden von Müller Bräu zurückzuführen ist;
  • Mängel infolge Einsetzens von Nicht-Originalteilen, fehlerhaften oder nicht von Müller Bräu autorisierten Eingriffen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemässe Bedienung, Behandlung und/oder Änderungen am Produkt;
  • Andere Mängel, die infolge des Verschuldens des Kunden entstehen oder im Verantwortungsbereich des Kunden liegen;
  • Mängel die nicht unverzüglich gemeldet werden.

10. Haftung
Allgemeine Haftungsbestimmung
Die Parteien haften für den nachgewiesenen Schaden, den sie der anderen Partei verursachen, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung von Müller Bräu für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Müller Bräu ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen.
Die Haftung von Müller Bräu für Folgeschäden, entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.

Höhere Gewalt
Müller Bräu haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall oder wetterbedingte Unzugänglichkeit der Lokalitäten sowie Ereignisse die Müller Bräu nicht beeinflussen kann (wie z.B. Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Streik etc.).

Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter
Benutzt der Kunde seine Geräte zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist Müller Bräu – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart – nicht Vertragspartnerin. Müller Bräu übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für derartig bestellte oder bezogene Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn sie das Inkasso von Drittforderungen durchführt.

11. Lieferung Geräte und Infrastruktur
Lieferfristen sind unverbindlich. Müller Bräu informiert den Kunden rechtzeitig über Lieferverzögerungen. Eine Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.

Bauseitige Installationen
Bevor die Montage durch Müller Bräu erfolgt, sind bauseitige Abklärungen und Installationen, z.B. ordnungsgemässes Verlegen der Wasserleitungen bis zur Spüle im Buffet, Stromleitungen bis zu den Geräten oder Leuchten (Steckdose) und Einrichtung des Wasserablaufes (Siphon) Sache des Kunden. Auch sämtliche kältetechnischen Anschlüsse der Anlagen und Installationen an die Zentralkühlung sind Sache des Kunden. Hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten. Für die Einhaltung allgemeiner und örtlicher Vorschriften für die bauseitigen Installationsarbeiten durch autorisierte Handwerker (z.B. elektrische Vorschriften) übernimmt Müller Bräu keine Haftung. Sämtliche Bewilligungen einzuholen sind Aufgaben des Kunden, hierfür übernimmt Müller Bräu keine Kosten und keine Haftung.

Können die bestellten Produkte zum vereinbarten Termin nicht geliefert oder montiert werden und sind die Gründe hierfür vom Kunden zu vertreten (z.B. bauseitig fehlende Installationen), so wird Müller Bräu nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsfähigkeit befreit. Der Kunde hat diesfalls 20% des Nettokaufbetrages der Infrastruktur & Geräte zu bezahlen. Überdies kann Müller Bräu vom Kunden die Kosten für die Einlagerung sowie Ersatz weiteren Schadens verlangen.

12. Vertragsdauer und Kündigung
Allgemein
Die Vertragsdauer und die Kündigungsmodalitäten sind in der Vertragsurkunde geregelt. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

Mindestbezugs- und Verlängerungsdauer
Für einzelne Dienstleistungen können Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern vorgesehen sein. Während deren Dauer sind Änderungen am Dienstleistungspaket auf Wunsch des Kunden nicht bzw. nur zu den von Müller Bräu festgelegten Kostenfolgen möglich.

Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer («vorzeitig») oder kündigt Müller Bräu vorzeitig aus einem in Ziffer 3 genannten Grund eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Müller Bräu die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten.

Kündigt Müller Bräu vorzeitig, ohne dass ein in Ziffer 3 genannter Grund vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren.

13. Leistungsübersicht
Müllber Bräu kann dem Kunden in geeigneter Form eine Leistungsübersicht (Statistik) über die bezogenen Vertragsprodukte zur Verfügung stellen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen eine Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, gilt die Leistungsübersicht als Vertragsbestandteil und wird von beiden Parteien anerkannt. Stellt Müller Bräu ihrerseits fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann sie dem Kunden eine berichtigte Version zustellen. Müller Bräu ist ebenfalls berechtigt eine Leistungsübersicht über Bezüge von Produkten an Produzenten abzugeben.

14. Änderungen
Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen
Müller Bräu behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt Müller Bräu dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht Müller Bräu Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert Müller Bräu eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig schriftlich kündigen.

Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt Müller Bräu die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.

Änderungen der AGB
Müller Bräu behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Müller Bräu informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit Müller Bräu vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

15. Übertragung
Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Müller Bräu ist berechtigt, Parteiwechsel auch mündlich zu akzeptieren. Weiter ist Müller Bräu berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

16. Vertragsänderungen, Widersprüche und Teilungültigkeit
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen der Vertragsurkunde denjenigen der AGB vor.

Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages / der AGB als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrages / der AGB davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baden. Liegt ein Konsumentenvertrag im Sinne von Art. 32 ZPO vor, so gilt die dort vorgesehene Gerichtsstandsregelung.

Brauerei H. Müller AG, Februar 2018